Pflichten des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Der Auszubildende hat
- die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,
- mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen,
- regelmäßig die Berufsschule zu besuchen,
- die betriebliche Ordnung einzuhalten,
- den Weisungen des Ausbildenden bzw. des Ausbilders Folge zu leisten und
- an den ärztlichen Untersuchungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz teilzunehmen
- ein Berichtsheft zu führen,
- an Maßnahmen, für die er nach § 15 BBiG freigestellt wird, teilzunehmen.
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
- Erholungspflicht
- Wettbewerbsverbot