Pflichten des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat
- dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,
- dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen,
- den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten,
- dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird,
- dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen,
- den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen,
- dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen,
- den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren,
- zustehenden Urlaub zu gewähren,
- dafür zu sorgen, dass der Auszubildende seine rechtlichen Pausen und Arbeitszeiten einhalten kann.