Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnungen legen in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildungen fest. Die Ausbildungsordnung regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.
Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.
Eine Ausbildungsordnung muss mindestens folgende Punkte beinhalten:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
- die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan),
- die Prüfungsanforderungen.